ADENTZ Immobilien
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Beziehungen zu anderen
Kunden, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
Sie werden Vertragsbestandteil, sobald der Empfänger in deren Kenntnis
Beziehungen zu uns aufnimmt, fortsetzt oder unsere Tätigkeit in Anspruch
nimmt. Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger
das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Sie sind streng
vertraulich und dürfen nur mit unserer Zustimmung an Dritte weitergegeben
werden. Soweit durch den Empfänger ein Dritter hiervon Kenntnis erlangt und
davon Gebrauch macht, ist der Empfänger zum Schadenersatz in Höhe der
Provision verpflichtet. Bevollmächtigte stehen dafür ein, dass sie wirksam
bevollmächtigt sind. Bei Vertragsabschluß durch wirtschaftlich oder
rechtlich verbundene Unternehmen oder Personen bzw. Familienangehörige des
Empfängers wird die Weitergabe durch diesen vermutet.
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Irrtum,
Auslassungen, Zwischenvermietungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung
zustande gekommener Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die
ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision fällig und zahlbar.
Die Provisionspflicht und diese Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn
über ein von uns nachgewiesenes Objekt ein anderer Vertragstyp (z.B. Kauf,
Miete, Pacht) geschlossen wird, der wirtschaftlich die Nutzungs- und
Verfügungsmöglichkeit - wenn auch in einer anderen rechtlichen Form -
verschafft; weiterführend auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen
abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen. Dies
gilt auch bei Erwerb eines Objektes durch Zwangsversteigerung.
Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene
Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist
oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, den der
Auftraggeber zu vertreten hat.
Auch bei frei telefonisch (mündlich) bekannt gegebenen Objekten entsteht ein
Maklervertrag mit Provisionspflicht.
Der Nachweis durch uns gilt als anerkannt, wenn der Empfänger nicht
unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Kenntnis unseres
Angebotes, dieses unter gleichzeitiger Bekanntgabe zurückweist, woher die
Kenntnis des Objektes erlangt worden ist. Bei jeglicher Kontaktaufnahme mit
dem anderen Vertragsteil ist unsere Firma als ursächlich Nachzuweisende zu
nennen und hinzuzuziehen sowie über die Kontaktaufnahme zu informieren.
Jeder Nachweis ist einer Vermittlung gleichzusetzen.
Der Empfänger ist verpflichtet, bei Vertragsabschluß über ein angebotenes
Objekt über den Vertragsinhalt Auskunft zu erteilen und auf Verlangen eine
Abschrift des geschlossenen Vertrages auszuhändigen.
ADENTZ Immobilien ist uneingeschränkt berechtigt - auch
provisionspflichtig - für beide Vertragsteile tätig zu werden.
Jegliche Abweichung von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Mit der Entgegennahme des Angebotes erklärt sich der Empfänger mit unseren
Bedingungen einverstanden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen aus
diesem Vertrag ist der Sitz von ADENTZ Immobilien.
Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne
Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen. Eine etwa unwirksame
Vorschrift ist so umzudeuten oder durch eine solche rechtswirksame
Bestimmung zu ersetzen, dass dem aus diesen Geschäftsbedingungen gewollten
Sinn und Zweck entsprochen wird.
Rostock, 21. August 2000
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