Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Beziehungen zu anderen Kunden, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Sie werden Vertragsbestandteil, sobald der Empfänger in deren Kenntnis Beziehungen zu uns aufnimmt, fortsetzt oder unsere Tätigkeit in Anspruch nimmt. Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Sie sind streng vertraulich und dürfen nur mit unserer Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Soweit durch den Empfänger ein Dritter hiervon Kenntnis erlangt und davon Gebrauch macht, ist der Empfänger zum Schadenersatz in Höhe der Provision verpflichtet. Bevollmächtigte stehen dafür ein, dass sie wirksam bevollmächtigt sind. Bei Vertragsabschluß durch wirtschaftlich oder rechtlich verbundene Unternehmen oder Personen bzw. Familienangehörige des Empfängers wird die Weitergabe durch diesen vermutet.

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Irrtum, Auslassungen, Zwischenvermietungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommener Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision fällig und zahlbar.

Die Provisionspflicht und diese Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn über ein von uns nachgewiesenes Objekt ein anderer Vertragstyp (z.B. Kauf, Miete, Pacht) geschlossen wird, der wirtschaftlich die Nutzungs- und Verfügungsmöglichkeit – wenn auch in einer anderen rechtlichen Form – verschafft; weiterführend auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen. Dies gilt auch bei Erwerb eines Objektes durch Zwangsversteigerung.

Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.

Auch bei frei telefonisch (mündlich) bekannt gegebenen Objekten entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht.

Der Nachweis durch uns gilt als anerkannt, wenn der Empfänger nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Kenntnis unseres Angebotes, dieses unter gleichzeitiger Bekanntgabe zurückweist, woher die Kenntnis des Objektes erlangt worden ist. Bei jeglicher Kontaktaufnahme mit dem anderen Vertragsteil ist unsere Firma als ursächlich Nachzuweisende zu nennen und hinzuzuziehen sowie über die Kontaktaufnahme zu informieren. Jeder Nachweis ist einer Vermittlung gleichzusetzen.

Der Empfänger ist verpflichtet, bei Vertragsabschluß über ein angebotenes Objekt über den Vertragsinhalt Auskunft zu erteilen und auf Verlangen eine Abschrift des geschlossenen Vertrages auszuhändigen.

ADENTZ Immobilien ist uneingeschränkt berechtigt – auch provisionspflichtig – für beide Vertragsteile tätig zu werden.

Jegliche Abweichung von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform.

Mit der Entgegennahme des Angebotes erklärt sich der Empfänger mit unseren Bedingungen einverstanden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von ADENTZ Immobilien.

Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen. Eine etwa unwirksame Vorschrift ist so umzudeuten oder durch eine solche rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, dass dem aus diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.